Garantiebedingungen für Produkte von woodenboyz.pl

Gültig ab: 06.06.2024

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

  1. Garantiegeber für die Qualität des Produkts ist Helena Błaszczyk, die eine gewerbliche Tätigkeit unter der Firma WDB II Helena Błaszczyk mit Sitz in ul. Różanej 68, 42-208 Częstochowa, NIP: 5731343958 ausübt (nachfolgend: „Garantiegeber”).
  2. Der Garantiegeber gewährt dem Kunden eine Garantie für Sachmängel des verkauften Produkts für einen Zeitraum von 12 Monaten (einem Jahr), gerechnet ab dem Datum der Montage des Produkts.
  3. Grundlage für die Inanspruchnahme von Garantieansprüchen ist ein Kaufnachweis oder ein vom Kunden unterzeichnetes Produktabnahmeformular.
  4. Diese Garantie schließt die Rechte des Kunden aus den Vorschriften über die gesetzliche Mängelhaftung für die verkaufte Sache nicht aus, beschränkt sie nicht und setzt sie nicht aus.

§ 2 Umfang und Ausschlüsse der Garantie

  1. Die Garantie umfasst ausschließlich Sachmängel des Produkts, die aus Ursachen resultieren, die im verkauften Produkt selbst liegen (Material- oder Produktionsfehler).
  2. Die Garantie umfasst in keinem Fall NICHT:
  3. a) Natürliche Merkmale und Eigenschaften von Holz als organischem Material, wie z. B.: das Entstehen oberflächlicher Risse und Spalten, die nicht durchgehend sind und keinen Einfluss auf die Stabilität der Konstruktion haben, Harzaustritte, raue Oberflächen, natürliche Farbveränderungen (Vergrauen), das Auftreten von Bläue, das Vorhandensein von Ästen sowie eine unterschiedliche Maserungsstruktur.
  4. b) Mängel und Schäden, die aus einer vom Garantiegeber dokumentierten Vernachlässigung der Pflicht zur ordnungsgemäßen Wartung des Produkts durch den Kunden resultieren. Insbesondere umfasst die Garantie keine Schäden an der Holzstruktur, Risse, Verlust der Stabilität der Konstruktion oder Korrosion der Beschläge, die infolge des Ausbleibens einer erneuten, vollständigen Imprägnierung des Produkts innerhalb des empfohlenen Zeitraums entstanden sind (nicht seltener als einmal alle 6 Monate).
  5. c) Schäden, die aus der Nutzung des Produkts entstehen, bei der der Kunde irgendeine Instabilität von Verbindungen oder Elementen festgestellt hat, jedoch die unverzügliche Meldung dieses Umstands an den Garantiegeber zur Überprüfung unterlassen und dadurch die Durchführung von Reparaturmaßnahmen verhindert hat.
  6. d) Mechanische Schäden, die nach der Abnahme des Produkts entstanden sind, einschließlich solcher, die aus unsachgemäßer Nutzung, Vandalismus, Handlungen Dritter oder höherer Gewalt (z. B. extremen Wetterereignissen) resultieren.
  7. e) Schäden, die aus der Überschreitung der maximal zulässigen Belastung resultieren, die beträgt:
  8. – 50 kg pro einzelner Nutzungsstelle (z. B. auf der Plattform eines Turms oder dem Sitz einer Schaukel),
  9. – 100 kg für den gesamten Schaukelbalken.
  10. f) Jegliche Mängel, die infolge der Montage des Produkts auf einem vom Kunden nicht ordnungsgemäß vorbereiteten Untergrund entstehen, entgegen den auf der Seite https://woodenboyz.pl/przygotowanie-do-montazu/ verfügbaren Richtlinien.

§ 3 Empfehlungen zur Nutzung und Wartung

  1. Zur Erhaltung der Langlebigkeit und Sicherheit des Produkts ist der Kunde verpflichtet, regelmäßige Wartung durchzuführen, insbesondere eine erneute, vollständige Imprägnierung des gesamten Produkts mit einem Holzschutzmittel nicht seltener als einmal alle 6 Monate.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, den Zustand der Schraubverbindungen und die Stabilität der Konstruktionselemente regelmäßig zu kontrollieren. Werden irgendwelche Lockerungen oder Instabilitäten festgestellt, ist die Nutzung des Produkts unverzüglich einzustellen und der Garantiegeber zu kontaktieren.

§ 4 Verfahren der Garantiebeschwerde

  1. Die Reklamationsmeldung muss in schriftlicher Form an die E-Mail-Adresse des Garantiegebers gesendet werden: biuro@woodenboyz.pl.
  2. Die Meldung sollte enthalten:
  3. a) Vor- und Nachname des Kunden sowie Telefonnummer.
  4. b) Eine Kopie (Scan oder Foto) des Kaufnachweises oder des Abnahmeformulars.
  5. c) Eine genaue Beschreibung des festgestellten Mangels.
  6. d) Eine Fotodokumentation des Mangels.
  7. Der Garantiegeber behält sich das Recht vor, das Produkt am Ort seiner Montage zu besichtigen, um die Berechtigung der Reklamation zu überprüfen.
  8. Der Garantiegeber wird die Reklamation innerhalb von 21 Tagen ab dem Tag des Erhalts der vollständigen Meldung bearbeiten.
  9. Im Falle der Anerkennung der Reklamation verpflichtet sich der Garantiegeber zur unentgeltlichen Reparatur oder zum Austausch des mangelhaften Elements innerhalb eines mit dem Kunden vereinbarten Zeitraums, der 30 Tage nicht überschreitet.

§ 5 Schlussbestimmungen

  1. Diese Garantiebedingungen sind integraler Bestandteil des Kaufvertrags.
  2. Die Garantie gilt auf dem Gebiet der Republik Polen.
Add to cart